Information
ZUR NACHHALTIGKEIT
INFORMATION - Fanggebietssuche
Die Mitglieder des Bundesverbandes der deutschen Fischindustrie und des Fischgroßhandels e.V. haben auf dem Weg zur detaillierten Kennzeichnung von Fisch und Meeresfrüchten einen Meilenstein gesetzt. Der Verband beschloss mit der Initiative „Genauere Fanggebietskennzeichnung für Seefische“ gleichzeitig eine Reihe von Investitionen in moderne Informations- und Rückverfolgbarkeitssysteme, um zusätzliche Transparenz im Fischgeschäft garantieren zu können. Prinzipiell orientiert sich die Kennzeichnung an den gesetzlichen Vorgaben der europäischen Verordnung (EG) Nr. 2065/2001. Die genauere, freiwillige Kennzeichnung des Fanggebietes basiert grundsätzlich auf den jeweils für eine Fischart vorhandenen, wissenschaftlich unterscheidbaren Fischbeständen, die jedoch nicht bei jeder Fischart deckungsgleich sind (So ist z.B. Hering, gefangen im Skagerrak/Kattegatt eine Mischung aus Nordsee-Hering und Hering aus der westlichen Ostsee).
Die Codierung erfolgt nach folgendem Prinzip:
- Nennung des FAO-Fanggebiets
- Zweistelliger Code für das genaue Fanggebiet
- Zwei Stellen für die Angabe des Fangjahres
INITIATIVE - Bestandserhaltende Fischerei
Anker unterstützt die Initiative des Bundesverbandes der deutschen Fischindustrie und des Fischgrosshandels e.V. zur Bestandserhaltenden Fischerei (seit 1996) und wendet deren Prinzipien gegenüber allen Lieferanten von Rohware konsequent an.
Von allen Lieferanten liegen Verpflichtungserklärungen vor, die vor allem folgende Punkte umfassen:
- Der Verkäufer bestätigt, dass er an der Verarbeitung von oder dem Handel mit Fischarten, die vom Aussterben bedroht sind und unter gesetzlichem Artenschutz stehen, weder unmittelbar noch mittelbar beteiligt ist.
- Der Verkäufer bestätigt, dass der gelieferte Fisch aus Seegebieten stammt, für die zulässige Gesamtfangmengen (TACs) oder vergleichbare internationale Fangregelungen bestehen.
- Der Verkäufer bestätigt, dass beim Fang des gelieferten Fisches die relevanten gesetzlichen Bestimmungen eingehalten worden sind.
- Der Verkäufer nennt dem Käufer jeweils chargenbezogen Fanggebiet nach FAO und Fangmethode.